
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OMNIS ADVISORY Manuel Kössler e.U.
Stand: Dez. 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen OMNIS ADVISORY Manuel Kössler e.U., Wiesen 68, 6842 Koblach, Österreich (nachfolgend „OMNIS ADVISORY“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn OMNIS ADVISORY diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
1.4 Änderungen dieser AGB können jederzeit erfolgen. Sie gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
1.5 Für Softwareprodukte, KI-Agenten, Plattformlösungen und softwaregestützte Leistungen gelten ergänzend die Sonderbestimmungen gemäß Punkt 15 dieser AGB, welche im Falle von Widersprüchen Vorrang haben.
2. Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
2.1 OMNIS ADVISORY erbringt Beratungs-, Strategie-, Umsetzungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere in den Bereichen:
Vertriebs- & Marketingstrategie
KI-gestützte Prozess- und Organisationsentwicklung
Interim-Management
Workshops, Trainings, Schulungen
Konzeption, Begleitung und Steuerung externer Dienstleister
2.2 Angebote von OMNIS ADVISORY sind freibleibend und – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig.
2.3 Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, elektronische Bestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.4 Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Anpassungen von Vergütung, Terminen und Fristen führen.
3. Vergütung & Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind sofort ab Rechnungseingang bei Auftraggeber fällig.
3.3 OMNIS ADVISORY ist berechtigt, Teilrechnungen, Anzahlungen (abhängig vom Angebot bzw. von der Auftragssumme) sowie Abrechnungen nach Zeitaufwand vorzunehmen.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.5 OMNIS ADVISORY ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
4. Leistungsumfang, Abnahme & Mitwirkungspflichten
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2 OMNIS ADVISORY schuldet eine fachgerechte Leistung nach dem aktuellen Stand von Wissen und Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg.
4.3 Leistungen gelten als abgenommen, wenn:
sie dem Auftraggeber präsentiert oder übergeben wurden und
der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen schriftlich wesentliche Mängel rügt, oder
die Leistung ganz oder teilweise produktiv genutzt wird.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung. Dazu zählen insbesondere:
rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten und Entscheidungen
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
zeitgerechte Freigaben und Rückmeldungen
4.5 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. OMNIS ADVISORY ist berechtigt, Termine und Fristen entsprechend anzupassen oder Leistungen vorübergehend zu unterbrechen.
4.6 Höhere Gewalt (Force Majeure)
OMNIS ADVISORY ist von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise befreit, soweit deren Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von OMNIS ADVISORY liegen und trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar waren.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Strom- oder Netzwerkausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Cloud-, Hosting- oder KI-Plattformen, Störungen von Drittanbietern, sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
Für die Dauer und im Umfang des Ereignisses höherer Gewalt ist OMNIS ADVISORY von der Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich entsprechend. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Einsatz von KI, Automatisierung & Drittanbietern
5.1 OMNIS ADVISORY ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-Systeme, Automatisierungen, externe Softwarelösungen sowie Subunternehmer einzusetzen.
5.2 KI-gestützte Ergebnisse stellen Entscheidungs- und Handlungshilfen dar und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Auftraggeber.
5.3 OMNIS ADVISORY übernimmt keine Haftung für:
fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche KI-Outputs
Änderungen oder Ausfälle von Drittplattformen, APIs oder Software
wirtschaftliche Entscheidungen, die auf Basis der bereitgestellten Ergebnisse getroffen werden
6. Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
6.1 Sämtliche Konzepte, Strategien, Methoden, Inhalte, Prompts und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von OMNIS ADVISORY, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
6.3 Eine Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist unzulässig.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsansprüche sind auf 6 Monate ab Abnahme beschränkt.
7.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen.
7.3 OMNIS ADVISORY ist berechtigt, die Art der Mängelbehebung selbst zu bestimmen.
8. Haftung
8.1 OMNIS ADVISORY haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen ist ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf das Auftragsvolumen der letzten 3 Monate begrenzt.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen – auch über das Vertragsende hinaus.
10. Vertragsdauer & Kündigung
10.1 Verträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Referenznennung
OMNIS ADVISORY ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz (Name, Logo, Kurzbeschreibung) zu nennen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von OMNIS ADVISORY. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte AVV abgeschlossen.
13. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist 6800 Feldkirch, Österreich.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Software- & KI-Agenten-Leistungen
15.1 Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen gelten ergänzend für sämtliche von OMNIS ADVISORY bereitgestellten Softwareprodukte, KI-Agenten, Plattformlösungen, automatisierten Systeme, digitalen Tools sowie softwaregestützten Leistungen (nachfolgend zusammen „Software-Leistungen“).
15.2 Bereitstellung & Leistungsbeschreibung
Die Bereitstellung der Software-Leistungen erfolgt funktional gemäß der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, Dokumentation oder Produktbeschreibung.
OMNIS ADVISORY schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, keinen bestimmten Funktionsumfang über die vereinbarte Beschreibung hinaus sowie keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg.
OMNIS ADVISORY ist berechtigt, die Software-Leistungen laufend weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu verändern, sofern die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt.
OMNIS ADVISORY schuldet insbesondere keine bestimmte Mindestverfügbarkeit (Uptime), Reaktionszeit oder Fehlerfreiheit.
15.3 KI-spezifische Eigenschaften & Einschränkungen
Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass KI-basierte Systeme:
probabilistisch arbeiten,
fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Ergebnisse liefern können,
von Trainingsdaten, Modellen und externen Systemen abhängen.
Sämtliche durch KI-Agenten erzeugten Inhalte, Analysen, Empfehlungen oder Entscheidungen stellen keine verbindlichen Aussagen, Garantien oder Zusicherungen dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen, bevor diese verwendet, umgesetzt oder an Dritte weitergegeben werden.
15.4 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software-, KI- und Automatisierungsleistungen („KI-Leistungen“) für die vereinbarte Vertragsdauer und ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Modellen, Prompt-Strukturen, Trainingsdaten, Systemlogiken oder Systemarchitekturen besteht nicht.
Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Nachbildung, Reproduktion, Weiterentwicklung, Integration in eigene Systeme oder Weitergabe – auch in funktional vergleichbarer Form – ist unzulässig.
15.5 Verfügbarkeit, Wartung & Drittanbieter
OMNIS ADVISORY übernimmt keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software-Leistungen.
Wartungsarbeiten, Updates oder sicherheitsrelevante Anpassungen können zu temporären Einschränkungen führen.
Soweit Software-Leistungen ganz oder teilweise auf Drittanbietern, APIs oder externen Plattformen basieren, haftet OMNIS ADVISORY nicht für deren Verfügbarkeit, Funktionsänderungen oder Einstellung.
15.6 Gewährleistung (Software-Leistungen)
Gewährleistungsansprüche für Software-Leistungen sind auf 3 Monate ab Bereitstellung beschränkt.
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist:
eine schriftliche, nachvollziehbare Mängelrüge
innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis
mit ausreichender Beschreibung zur Reproduzierbarkeit
OMNIS ADVISORY ist berechtigt, die Art der Mängelbehebung selbst zu bestimmen.
Keine Gewährleistung besteht für:
Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
unsachgemäße Nutzung
Fehlfunktionen aufgrund externer Systeme
Weiterentwicklungen außerhalb der vereinbarten Version
15.7 Haftung (Software-Leistungen)
Die Haftung von OMNIS ADVISORY für Software-Leistungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für:
entgangenen Gewinn
Datenverlust
mittelbare Schäden
automatisierte Entscheidungen des Auftraggebers
ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die im letzten Abrechnungszeitraum bezahlten Software-Entgelte begrenzt.
15.8 Beendigung & Nutzungsende
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Rechtsgrund – endet das Nutzungsrecht an sämtlichen Software-, KI- und Automatisierungsleistungen von OMNIS ADVISORY automatisch.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt jede Nutzung der Software-Leistungen einzustellen.
OMNIS ADVISORY ist berechtigt, Zugänge, Benutzerkonten, Schnittstellen, API-Keys sowie sonstige technische Anbindungen zu deaktivieren oder zu sperren.
Soweit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung Konfigurationen, Dokumentationen, lokale Implementierungen oder vergleichbare Bestandteile der Software-Leistungen zugänglich gemacht wurden, sind diese nach Vertragsende zu löschen oder auf Aufforderung nachweislich zu entfernen.
15.9 Abgrenzung Kundendaten
Die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und Daten verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.
Die von OMNIS ADVISORY eingesetzten oder entwickelten Software-, KI-, Automatisierungs- und Agentenlösungen, einschließlich zugrundeliegender Modelle, Logiken, Prompt-Strukturen und Systemkonzepte, gelten ausdrücklich nicht als Kundendaten.
